ermittelte Liquidationswerte in unseren Gutachten sind Verwertungsgrundlage und stellen die Mindesterlöse dar, mit denen der Auftraggeber verbindlich rechnen und planen kann
direkte Abrechnung ohne Verzögerung an den Auftraggeber,
Teilabrechnungen bei längerfristigen Verwertungsmaßnahmen
transparente Abrechnungen mit allen wichtigen Details (u.a. den ermittelten Kostenbeiträgen bei Absonderungsrechten nach § 171 InsO und den daraus errechneten Auskehrbeträgen an die Gläubiger)
Erlösgliederung nach buchhalterischen Gesichtspunkten allgemein
oder nach spezifischen Vorgaben des Auftraggebers
Übermittlung der Abrechnungen zusätzlich per elektronischer Datenübertragung, per E-Mail, mittels Speichermedien (Disketten, CD-ROM) usw. und Anpassung der Daten an spezifische Programme der Auftraggeber (z.B. Winsolvenz)
Führung spezieller Anderkonten für den jeweiligen Verwalter oder verfahrensspezifisch